BGB und VOB/B
Viel zu oft erlebe ich, dass erst mehrere Monate nach Rechnungsstellung anwaltlicher Rat eingeholt wird. Dabei sind die Fälligkeitsregeln nach Bürgerlichem Gesetzbuch oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B, eindeutig.
Wer auf die erste oder zweite Mahnung nicht zahlt, wird dieses auch nicht auf die dritte oder vierte Mahnung tun. Ein Teil der Forderungsangelegenheiten erledigt sich hingegen bereits durch die erste anwaltliche Mahnung.
Vielfach besteht ein erhebliches Defizit an Wissen rund um die VOB/B, aber auch der Werkvertragsregeln des BGB. Ich helfe bei der Grundausstattung.
Viel zu oft ist das Kind bereits in dem berühmten Brunnen ertrunken, bevor der Anwalt aufgesucht wird. Das verursacht Kosten, die im Regelfall auch nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden können.
Betreuung für Bauherren
Für den privaten Bauherren biete ich eine spezielle Betreuung des gesamten Bauvorhabens von der Vertragsprüfung bis zur Abnahme an. So können viele Probleme bei der meist größten Investition des Lebens vermieden werden. Die hierfür entstehenden Kosten nenne ich Ihnen gern im Rahmen eines Beratungstermins.
Ohne rechtliche Kenntnisse sollten Sie einen Bauvertrag nicht ungeprüft abschließen.