Fensterläden umrankt von grünem Efeu | ©John Foxx Images

Immobilienrecht

Wir beraten bei allen Immobiliengeschäften; bei Erwerb, Belastung oder Veräußerung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen und bei Erbbaurechten. Wir vertreten Ihre Interessen bei Anlagefonds, Bauherren- und Erwerbermodellen.

Wir arbeiten regelmäßig auf dem Gebiet des im wesentlichen von Rechtsprechung geformten Maklerrechts – sei es bei der Abfassung von Verträgen, im Streit um die Provision, oder wenn es um die einschlägigen Wettbewerbsregeln geht …

Bauträgervertrag

Der Bauträger verpflichtet sich im Bauträgerkaufvertrag zur Übertragung eines Grundstücks und zur schlüsselfertigen Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Grundstück. Das Kaufobjekt selbst kann daher vor Abschluss des Kaufvertrages nicht besichtigt werden.

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Grundschuld und Hypothek

Zur Finanzierung des Grundstückskaufs hat der Käufer meist den Kaufpreis nicht „auf der hohen Kante“ und muss ein Bankdarlehen aufnehmen. Es sprechen manchmal auch steuerliche Erwägungen dafür, den Kaufpreis zu finanzieren und nicht das Eigenkapital anzutasten.

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Immobilienkauf

Für die meisten Beteiligten stellt der Verkauf oder Kauf einer Immobilie allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Es müssen erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert werden und meist zusätzlich Darlehen aufgenommen werden.

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Aufteilung in Wohneigentum

Immobilien ab einer gewissen Größe könnten durchaus geeignet sein, diese zu teilen, um Teile der Immobilie zu veräußern.
Ein Haus selbst kann in Wohnungseigentum aufgeteilt werden. Dies könnte bereits auch bei kleinen Objekten interessant sein, z. B. wenn Sie Ihre Immobilie unter Ihren Kindern aufteilen möchten.
Hier kann ich für Sie tätig werden; von der Rechtsberatung bezogen auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bis zur Fertigung einer Teilungserklärung im Rahmen einer notariellen Tätigkeit kann ich Ihnen hier zur Verfügung stehen.