Gerade im Familienrecht ist eine frühzeitige Beratung unabdingbar.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und klare Verhältnisse für spätere Entscheidungen zu schaffen, bietet sich eine Vielzahl von Lösungen und Konzepten an: der Weg der einvernehmlichen Scheidung nebst Mediation, genauso wie die streitige Scheidung.
Unterhalt und Scheidung können auch im Rahmen meiner notariellen Tätigkeit geregelt werden. Hier kann ich als Notar für ein Scheidungsverfahren, dass ohne Streit durchgeführt werden soll, die Vorbereitungen treffen.
Das geht natürlich nur, wenn beide Parteien noch in der Lage sind, zu verhandeln.
Als Anwalt vertrete ich Sie in einem Streit um Erbe und Nachlass; das Know-how kommt nicht zuletzt über die Tätigkeit als Notar.
Auch hier sei bemerkt, dass die Regelung für die Zukunft – über mich in meiner Funktion als Notar – Streit und Kosten um das Erbe und den Nachlass vermeiden kann.
Eherecht
Ehe und Partnerschaft
Zu den vermutlich wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben, zählt die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ob ehelich oder nichtehelich. Sie erklären sich bereit, mit Ihrem Partner die Zukunft gemeinsam zu gestalten.
Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz primär die Ehe an. Aber auch sogenannte nichteheliche Partnerschaften finden sich daneben in zunehmender Zahl.
Das Zusammenleben wirft viele Fragen auf, die Sie bedenken sollten. Zum Beispiel:
- Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
- Was geschieht im Falle der Trennung?
- Soll Vermögen (z.B. Immobilien) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
- Bin ich im Alter abgesichert?
- Hafte ich für die Verbindlichkeiten meines Partners?
- Stehen mir bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit Zahlungen zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
Abhängig davon, ob Sie in ehelicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammen leben, fällt die Antwort auf diese Fragen höchst unterschiedlich aus. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, selbständig die passende Regelung zu wählen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Die genaue Kenntnis der Gesetzeslage ist dabei Voraussetzung.
Wir stehen Ihnen dabei gerne als unparteiischer Berater zur Seite, um Ihnen diese Kenntnisse zu vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag auszuarbeiten.
Wir verhelfen Ihnen zu einem maßgeschneiderten rechtlichen Kleid für Ihre persönliche Lebenssituation.
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Güterstand
Der Güterstand regelt die Zuordnung des Vermögens während der Ehe und für den Fall der Scheidung.
Sie leben als Partner einer ehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daneben gibt es die Güterstände der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.
Ihr Notar erläutert Ihnen die Auswirkungen dieser Güterstände für die Zeit des Bestehens der Ehe, aber auch für den Fall deren Scheiterns, und weist auf die Möglichkeiten einer Modifikation hin.
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Scheidung
Der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Scheidungsfolgen ist – auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist und Sie eine Trennung für möglich oder sehr wahrscheinlich halten – möglich.
Oft im Zusammenspiel mit den eingeschalteten Rechtsanwälten, klärt Sie der Notar über die Scheidungsfolgen auf und zeigt Ihnen auch insoweit die Möglichkeit einer einverständlichen, d.h. nicht streitigen Scheidung auf.
Es liegt an Ihnen, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen der Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden.
Der Notar klärt – über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung hinaus – auch über die Folgen der Scheidung im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder auf und erarbeitet Regelungsmöglichkeiten.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren.
Das Familiengericht kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem „normalen“ Scheidungsverfahren schneller und kostengünstiger ist.
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Unterhalt
In dieser Region richtet sich die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt und die Höhe des Unterhaltes nicht nach der Düsseldorfer Tabelle, sondern nach den Leitlinien des Oberlandesgerichtes Hamm zum Unterhaltsrecht.
Der vorgenannte Link könnte für Sie geeignet sein, Antworten auf erste, brennende Fragen zu finden.
Scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Egal, auf welcher Seite Sie stehen – Unterhaltsberechtigter oder Unterhaltszahlender – es geht um Ihr Geld.
Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter können mich auch gemeinsam aufsuchen, damit zum Unterhalt eine gütliche Einigung gefunden wird, um kostenintensive und nervenaufreibende Streitigkeiten zu vermeiden.
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Versorgungsausgleich
Das Gesetz sieht bei Scheidung der Ehe einen Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vor (Versorgungsausgleich). Sinnvoll ist dies vor allen Dingen dann, wenn ein Ehepartner wegen Betreuung gemeinschaftlicher Kinder keine Möglichkeit hatte, selbst Rentenanwartschaften zu erwerben.
Ob der Ausgleichsberechtigte auch auf die Rentenzahlungen angewiesen ist, unterscheidet das Gesetz hierbei aber nicht. Ob der Ausgleichsberechtigte bereits über eine Lebensversicherung abgesichert ist oder etwa selbst hohes Vermögen hat, ist dabei unerheblich.
Dies kann zu Ungerechtigkeiten führen.
Bereits vor der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, Vereinbarungen hierüber zu treffen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, weisen Sie auf die Risiken einer solchen Vereinbarung hin und stellen Ihnen Alternativabsicherungen vor.
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