Wir unterstützen und betreuen Unternehmens- und Existenzgründer bei fast allen wesentlichen Rechtsvorgängen im unternehmerischen Leben.
Unternehmens- und Existenzgründung
Die Gründung und Führung eines Unternehmens wirft die unterschiedlichsten rechtlichen Fragen auf. Dabei kann die Nichtbeachtung bestimmter gesetzlicher Vorgaben zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Das Gesetz sieht deshalb in vielen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zum Schutz der Beteiligten und des Rechtsverkehrs, aber auch zu Dokumentationszwecken, die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor.
Wir unterstützen und betreuen Unternehmens- und Existenzgründer bei fast allen wesentlichen Rechtsvorgängen im unternehmerischen Leben, z.B.
- bei Spaltungen und Verschmelzungen,
- Anteilsabtretungen,
- Satzungsänderungen wie Sitzverlegungen oder Kapitalerhöhungen
- und natürlich auch bei der Auflösung und Liquidation.
Die notarielle Beratungs- und Beurkundungstätigkeit umfasst vor allem folgende Rechtsformen:
- Aktiengesellschaft (AG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditistengesellschaft (KG)
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Unternehmenskauf
Grundsätzlich kann die Übernahme eines Unternehmens auf zwei Wegen erfolgen:
Asset Deal
Hierbei erwirbt der Käufer jede Maschine, jeden Vermögensgegenstand, jede Forderung der Gesellschaft, jedes Marken- oder Lizenzrecht einzeln.
Es bedarf folglich jeweils einer Einzelrechtsübertragung – mit Ausnahme der Arbeitsverträge – die beim Betriebsübergang kraft Gesetzes übergehen.
Dies führt in der Praxis dazu, dass dem Unternehmenskaufvertrag ausführliche Listen der übereigneten Verbindlichkeiten und Gegenstände beigefügt werden müssen.
Share Deal
Kaufgegenstand ist hierbei eine Beteiligung an dem Unternehmensträger (Aktien, GmbH-Geschäftsanteile oder Kommanditbeteiligungen). Auf den Käufer geht mit dem verkauften Anteil eine wirtschaftliche Beteiligung am Betriebsvermögen (einschließlich aller Aktiva und Passiva) über.
Dadurch, dass er eine Aufdeckung der stillen Reserven verhindert, ist der Share Deal häufig schon aus steuerlichen Gründen vorzuziehen.
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist die wichtigste Aufgabe des älteren Unternehmers. Besonders bei kleineren und mittleren Firmen schrecken Firmenchefs bei der Regelung der Nachfolge vor einer der wichtigsten Entscheidungen ihres Lebens zurück und setzen daher ihr Lebenswerk aufs Spiel.
Nur eine langfristig und sorgfältig geplante sowie schrittweise umgesetzte Nachfolgeplanung, garantiert einen reibungslosen Übergang des Unternehmens auf den Nachfolger.
Setzen Sie sich daher frühzeitig mit uns in Verbindung, um diese wichtige Frage zu besprechen. Wir helfen Ihnen gerne.
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Handelsregister-Anmeldungen
Das Handelsregister dient der Information der Öffentlichkeit. In ihm werden – ausschließlich elektronisch – die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten und Handelsgesellschaften verzeichnet.
Unter der Abteilung A (HRA) werden die Personen-, unter Abteilung B (HRB) die Kapitalgesellschaften geführt.
Angaben wie
- Wechsel in der Geschäftsführung,
- Erteilung/Widerruf von Prokura,
- Änderung der Firma,
- Änderung des Unternehmenssitzes,
- Errichtung von Zweigniederlassungen,
- Änderung der Firma,
- Änderung der Gesellschafter oder des Gesellschaftervertrages
sind eintragungspflichtig und bedürfen der notariellen Beglaubigung.
Der Notar formuliert dabei den Text der Anmeldung und überwacht auch dessen korrekte Eintragung ins Handelsregister.
Ich berate Sie umfassend über die mit der Eintragung verbundenen Zusammenhänge und kläre auch etwaige Fragen mit dem Registergericht.
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